Rote 06-Kennzeichen erleichtern den Werkstattalltag. Sie sind jedoch nicht für beliebige Fahrten bestimmt. Jede Nutzung muss zu einem zulässigen Zweck erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Darauf solltest du achten:
- Handelt es sich um eine Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt?
- Werden private und betriebsfremde Fahrten ausgeschlossen?
- Wer darf das rote Kennzeichen verwenden?
- Wie viele rote Kennzeichen sind im Vertrag tatsächlich eingeschlossen?
- Werden Fahrzeug und Fahrer vor Fahrtantritt vollständig eingetragen?
- Wird das Fahrzeugscheinheft bei jeder Fahrt mitgeführt?
- Werden Beginn, Ende und Strecke nachvollziehbar dokumentiert?
- Besteht neben der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht auch Kaskoschutz?
- Für welche Fahrzeuge, Fahrten und Fahrer gilt dieser Schutz?
- Passen Fahrzeugart und Fahrzeugwert zu den vereinbarten Einschlüssen und Grenzen?
- Werden Kurzzeitkennzeichen getrennt vom roten 06-Kennzeichen geprüft?
- Gibt es Wertgrenzen oder eine Selbstbeteiligung?
Ein rotes Kennzeichen kann ausschließlich haftpflichtversichert sein. Schäden am Fahrzeug, an dem das Kennzeichen verwendet wird, sind deshalb nicht automatisch kaskoversichert.
Das rote Kennzeichen ist keinem einzelnen Fahrzeug fest zugeteilt. Gerade deshalb braucht dein Betrieb klare Zuständigkeiten und vollständige Aufzeichnungen. Fehlende Einträge oder ein unzulässiger Fahrtzweck können bei einer Kontrolle oder nach einem Schaden zum Problem werden.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung. Entscheidend sind die tatsächliche Nutzung, der Einzelfall und die jeweils aktuellen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Betrifft dich das?
Dann schauen wir deinen Betrieb kurz gemeinsam an.
2 Minuten. 16 Fragen. Kurz durchklicken. Fertig.
