Ein Ersatzwagen gehört für viele Werkstätten zum guten Service. Entscheidend ist, wie das Fahrzeug tatsächlich genutzt, überlassen, zugelassen und versichert wird.
Darauf solltest du achten:
- Welche Zulassungsart ist in der Zulassungsbescheinigung eingetragen?
- Wird das Fahrzeug kostenlos oder gegen Bezahlung überlassen?
- Wird es ausschließlich einem eigenen Werkstattkunden während der Reparatur überlassen, als Vorführwagen genutzt oder auch an Dritte vermietet?
- Wie lange wird das Fahrzeug jeweils überlassen?
- Kann aufgrund der tatsächlichen Nutzung die Einordnung als Mietfahrzeug für Selbstfahrer relevant sein?
- Stimmen tatsächliche Nutzung, Zulassungsart und versicherungstechnische Einordnung überein?
- Besteht nur Kfz-Haftpflicht oder auch Teilkasko beziehungsweise Vollkasko?
- Welche Fahrer und Nutzungsarten sind versichert?
- Ist das Risiko einer Unterschlagung eingeschlossen, und welche vertraglichen Prüf- und Dokumentationspflichten gelten vor der Übergabe?
- Welche Selbstbeteiligung wurde vereinbart?
- Werden Führerschein und Fahrzeugübergabe dokumentiert?
- Werden vorhandene Schäden und der Zustand bei Rückgabe festgehalten?
- Sind Anzahl und Wert deiner Ersatzwagen aktuell erfasst?
Die Zulassung eines Ersatzwagens bestätigt keinen Kaskoschutz. Schäden am eigenen Ersatzwagen sind nur im vereinbarten Umfang abgesichert. Entscheidend sind der konkrete Vertrag, die tatsächliche Nutzung und der eingetragene Fahrerkreis.
Unklare Abläufe fallen oft erst dann auf, wenn ein Fahrzeug beschädigt wird oder nach der Rückgabe Streit entsteht. Klare Regeln und eine saubere Dokumentation schützen deinen Betrieb vor vermeidbaren Diskussionen.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung. Entscheidend sind die tatsächliche Nutzung, der Einzelfall und die jeweils aktuellen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Betrifft dich das?
Dann schauen wir deinen Betrieb kurz gemeinsam an.
2 Minuten. 16 Fragen. Kurz durchklicken. Fertig.
