Eine Lackierkabine besteht nicht nur aus den sichtbaren Wänden. Lüftung, Absaugung, Filtertechnik, Heizung, Steuerung, elektrische Anlagen und fest verbaute Bestandteile gehören zum tatsächlichen Gesamtwert.
Der frühere Kaufpreis sagt deshalb wenig darüber aus, was eine neue Anlage heute vollständig kosten würde.
Darauf solltest du achten:
- Mit welchem aktuellen Wert ist die Lackierkabine erfasst?
- Sind Zu- und Ablufttechnik, Filter, Heizung und Steuerung eingeschlossen?
- Gehört die Anlage laut Vertrag zum Gebäude oder zur Betriebseinrichtung?
- Ist neben der Sachversicherung auch der passende technische Maschinen- oder Elektronikschutz vereinbart?
- Wie alt ist die Anlage, und gilt im Schadenfall Neuwert- oder nur Zeitwertentschädigung?
- Sind Montage, Demontage und notwendige bauliche Arbeiten berücksichtigt?
- Sind Brand- und Explosionsrisiken passend erfasst?
- Besteht Schutz für einen möglichen Betriebsunterbrechungsschaden?
- Welche Haftzeit gilt für den Ertragsausfall, und reicht sie für Beschaffung, Genehmigung und Wiederaufbau?
- Sind Wartungen, Prüfungen und technische Veränderungen dokumentiert?
- Welche Selbstbeteiligungen und Höchstentschädigungen gelten?
Nach einem Brand oder technischen Schaden muss nicht nur die Kabine ersetzt werden. Auch Lüftungsanlagen, Leitungen, Elektrik und Gebäudeteile können betroffen sein. Gleichzeitig kann die Lackierarbeit über längere Zeit stillstehen.
Ein zu niedrig angesetzter Wert oder eine falsche Zuordnung zwischen Gebäude und Betriebseinrichtung kann im Schadenfall erhebliche finanzielle Folgen haben.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung. Entscheidend sind Bauart, Nutzung, tatsächlicher Wiederherstellungswert und die jeweils aktuellen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
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