Kundenfahrzeuge gehören in Werkstätten zum Alltag. Sie stehen auf dem Hof oder in der Halle, werden rangiert, repariert, geprüft oder bei einer Probefahrt bewegt.
Ob eine Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung besteht, ist nur der erste Prüfpunkt. Entscheidend ist, welche Risiken tatsächlich eingeschlossen sind.
Darauf solltest du achten:
- Besteht nur Kfz-Haftpflichtschutz oder auch Teilkasko und Vollkasko?
- Sind Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut ausdrücklich mitversichert?
- Sind Schäden während der Reparatur oder sonstiger Arbeiten am Fahrzeug passend eingeschlossen?
- Gilt der Schutz beim Abstellen, Rangieren und bei Probefahrten?
- Welche Fahrzeugarten werden angenommen, und gelten dafür besondere Wertgrenzen oder Ausschlüsse?
- Wann beginnt und endet die versicherte Werkstattobhut, und ist eine reine Unterstellung überhaupt eingeschlossen?
- Welche Betriebsstätten sind als Versicherungsort erfasst, und was gilt beim Hol- und Bringservice?
- Welchen Wert hat das teuerste Fahrzeug, das du oder deine Mitarbeiter bewegen?
- Wie viele eigene Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge stehen zu Spitzenzeiten gleichzeitig im Betrieb?
- Welcher Gesamtwert steht davon im Freien?
- Sind Hagel und weitere vereinbarte Teilkaskorisiken eingeschlossen?
- Reichen Höchstwerte und Höchstentschädigungen für den tatsächlichen Spitzenbestand?
- Welche Begrenzungen gelten je Fahrzeug, Schadenereignis oder Betriebsstätte?
- Welche Selbstbeteiligungen wurden vereinbart?
Bei einer Probefahrt zählt der Wert des einzelnen Fahrzeugs. Auf dem Betriebsgelände zählt dagegen der höchste Gesamtwert aller gleichzeitig vorhandenen eigenen Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge.
15 oder 20 Fahrzeuge auf einem Werkstatthof sind keine Seltenheit, auch bei kleineren Betrieben. Ein Hagelereignis kann viele Fahrzeuge gleichzeitig beschädigen. Dann entscheidet nicht der durchschnittliche Fahrzeugbestand, sondern der tatsächliche Gesamtwert im Moment des Schadens.
Ohne passenden Kaskoschutz ist ein Kundenfahrzeug bei einer selbst verursachten Beschädigung nicht automatisch abgesichert. Fehlt zusätzlich der Schutz für Fahrzeuge in Werkstattobhut oder reichen die vereinbarten Werte nicht aus, trägt der Betrieb wesentliche Risiken selbst. Ein einziges größeres Ereignis kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebs gefährden.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung. Entscheidend sind die tatsächlichen Betriebsabläufe, der Einzelfall und die jeweils aktuellen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Betrifft dich das?
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